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Modifikation der BAUNVO

Am 30.11.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt beschlossen. Auch die Regelungen zum Sportlärm werden überarbeitet.

Mit der Novelle des Städtebaurechts wird unter anderem eine neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeführt, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. In urbanen Gebieten soll zukünftig dichter und höher gebaut werden können als in herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Daher hat das Kabinett parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.

“Die Entwicklung des zukünftigen Städtebaus  bleibt mit Spannung abzuwarten” – ABD